AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Schreinerei Kimpel Inh. Thorn, vertreten durch Herrn Harald Thorn, Zum Wingert 6, 65326 Aarbergen, Tel. 06120-900157, Mail: schreinerei-kimpel@t-online.de (im Folgenden kurz Schreinerei Kimpel oder Auftragnehmer) und ihren Kunden (Auftraggeber).

§1 Vertragsgegenstand

1.1 Der Gegenstand und der Leistungsumfang des Vertrages sind im Angebot aufgeführt.

1.2 Es handelt sich um einen Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

§2 Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei der Schreinerei Kimpel, stellen lediglich ein Angebot an Schreinerei Kimpel zum Abschluss eines Vertrages dar.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch die Schreinerei Kimpel mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Ausführung der Leistung / Lieferung der Ware

§3 Vergütung

2.1 Die Vergütung für die unter § 1 Ziffer 1 genannten Leistungen wird im Angebot aufgeführt. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten und separat ausgewiesen.

2.2 Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 33% der Vergütung zur Zahlung fällig. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2.3 Die Schreinerei Kimpel kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.

§4 Termine und Fristen

4.1 Sofern keine Fristen und Termine separat vereinbart wurden, wird der Auftraggeber über den Abschluss der Arbeiten benachrichtigt.

4.2 Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt,

§ 6 Abnahme

6.1 Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.

6.2 Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.

6.3 Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet,jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.

§ 7 Leistungsänderungen

7.1 Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.

7.2 Die Schreinerei Kimpel wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Schreinerei Kimpel berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

7.3 Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer nicht geltend machen.

7.4 Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Die Schreinerei Kimpel haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

§ 9 Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

§ 10 Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die Schreinerei Kimpel als pauschale Vergütung 15 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

11.1 Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

11.2 Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

§ 12 Informationspflicht gemäß § 36 VSBG

Die Schreinerei Kimpel beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Schreineri Kimpel.

13.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Bad Schwalbach vereinbart.

§ 14 Schlussvereinbarungen

14.1 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

14.2 Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.